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   VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10   

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https://dejure.org/2011,24939
VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10 (https://dejure.org/2011,24939)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.07.2011 - 7 L 422.10 (https://dejure.org/2011,24939)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 7 L 422.10 (https://dejure.org/2011,24939)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Dies gilt aber nur, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857.02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 -2 C 16.09 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Jeder Bewerber hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Der für eine Regelbeurteilung vorgesehene Zeitraum wird in aller Regel die Obergrenze darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23.03 -, juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Im Übrigen stellt nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlage der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206.07 -, juris Rn. 19 ff.; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris Rn. 35, 46 f.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2003 - 2 A 1.02 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 6 S 3.10

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus VG Berlin, 28.07.2011 - 7 L 422.10
    Dahinstehen kann auch, ob angesichts des Umstandes, dass in § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Berliner Laufbahngesetzes (LfbG) vor einer erneuten Beförderung eine Mindestverweildauer von einem Jahr im bislang erreichten Statusamt gesetzlich geregelt ist, eine Handhabung, die eine darüber hinausgehende Mindestdienstzeit fordert, auch einer gesetzlichen Regelung bedarf (offen gelassen auch vom OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 6 S 3.10 -, juris Rn. 8).
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